Samstag, 9. Mai 2015

Abmelden - Anmelden ?

Ich habe in einem älteren Post schon einmal davon berichtet, wie einfach es war, Naturkind einfach vom deutschen Wohnort abzumelden.
Ich bin einfach mit dem Kinderausweis zum Meldeamt gegangen und habe denen gesagt, dass wir auf eine längere Reise gehen. Und dass die Schule das Kind nicht so lange freistellen kann sondern mir geraten hat es abzumelden. Wegen der Schulpflicht. Als neuen Wohnort habe ich "Reise" angegeben. Das ist auch legitim so, wenn man eben nicht vorhat, den Wohnsitz tatsächlich an einen bestimmten Ort zu verlagern. Viele Worldschooler reisen für sehr lange Zeit und dann gibt es eben keinen neuen Wohnsitz. Manche Abmeldebehörden in Deutschland mögen auf dem neuen Wohnsitz bestehen, aber das ist dann nur, weil sie sich ein Leben auf Rädern überhaupt nicht vorstellen können und einfach nicht wissen, dass solch ein Lebensentwurf realisierbar ist.
Letztendlich hat das deutsche Meldeamt kein Recht, den neuen Wohnort zu erfahren. Die deutsche Meldepflicht endet natürlich offiziell mit dem Wegzug aus Deutschland.

Für Zöpfchen und mich habe ich diese Prozedur des Abmeldens dann ungefähr ein halbes Jahr später wiederholt, wiederum ohne Unterschrift des Vaters. Dieses Mal allerdings hatte ich eine neue Adresse anzugeben und habe das dann auch getan. Den einzigen Nutzen aus dieser Angabe kann übrigens die Kindergeldkasse ziehen. Doch über das Thema Kindergeld schreibe ich in einem weiteren Beitrag.

Auf jeden Fall hätte ich ebenso bei dieser Abmeldung keinen Wohnsitz anzugeben brauchen. Die deutsche Behörde hat auch kein Recht, über die Landesgrenzen hinaus Recherchen zu betreiben, also zu untersuchen, ob man wirklich dort wohnt. Was ein vorwitziger Mitarbeiter des Ordnungsamts tun könnte, ist, die Nachbarn in Deutschland zu befragen. Aber auch dort steht letzten Endes Aussage gegen Aussage. Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland bedeutet nicht, dass man sein Aufenthaltsrecht in Deutschland verliert! Solange es nicht zum gewöhnlichen Aufenthalt wird (dazu mehr in Kürze) darf man sich in Deutschland als Deutscher natürlich frei aufhalten.

In Frankreich gibt es keine Meldepflicht. Als Deutscher kann man sich das vielleicht schwer vorstellen. Wir müssen in Deutschland ja bei allen möglichen Gelegenheiten unseren Ausweis vorzeigen, auf dem dann auch unsere Adresse stehen muss. Und diese Adressänderung auf dem Ausweis bekommt man letztlich nur, wenn man sich bei einer Behörde anmeldet. Soweit zu Deutschland.

Im Alltag in Frankreich gibt es viele Situationen, in denen man seinen Wohnort legitimieren muss. Beispielsweise bei der Eröffnung eines Bankkontos. Aber als Nachweis hierfür wird fast immer eine aktuelle Strom- oder Telefonrechnung verlangt, die auf den eigenen Namen und die angegebene Adresse lautet. Je nachdem wird auch ein Mietvertrag als Wohnsitznachweis akzeptiert. Das variiert von Institution zu Institution und vermutlich auch nach Sachbearbeiter.

Man kann sich natürlich beim Rathaus anmelden als neuer Bürger. Ich persönlich habe das mitsamt den Kindern getan. Aber ein zentrales Melderegister gibt es hier nicht. Und die Bescheinigung des Rathauses kann mich sich dann an die Wand hängen; bis jetzt habe ich sie noch niergendwo als Nachweis verwenden können. Ein absolut überflüssiges Stück Papier. 

Ein guter Tipp ist auf alle Fälle, sich vor dem Abmelden aus Deutschland noch einen neuen Personalausweis und einen Reisepass machen zu lassen, auch für alle Kinder. Denn erst einmal abgemeldet, ist das ganze Prozedere etwas mühsam, und geht über das Konsulat, vor dem man persönlich erscheinen muss, in der ganzen Mannstärke. Den Personalausweis kann man übrigens einfach mit der deutschen Adresse dann behalten. Das ist ganz praktisch wenn man öfter mal in Deutschland Geschäfte abzuwickeln hat. Idealerweise sollte natürlich eine Adresse drauf stehen, an der man auch Post erhalten kann. Bei Freunden oder Familie, z.B. In Frankreich hat der Perso keine Bedeutung. Man kann ihn aber als Nachweis der Identität natürlich benutzen, um ein Einschreiben bei der Post abzuholen und für ähnliche Gelegenheiten. Die Adressangabe ist für die Franzosen dabei total irrelevant.

Also: Abmelden: ja, bitte. Anmelden: höchstens lokal, um irgendwelche stadtbezogenen Vorteile nutzen zu können (Anwohner-Parkausweis ...)






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