Sonntag, 10. Mai 2015

Der "gewöhnliche Aufenthalt" entscheidet

Die Schulpflicht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Schulgesetz und die Regelungen weichen ab. 
Einen groben Überblick gibt Wikipedia, danach gehts ab zur Recherche in das jeweilige Schulgesetz.

Ich beziehe mich im folgenden auf das Schulgesetz Baden-Württemberg, weil ich aus diesem Bundesland ausgewandert bin.

Laut §72 SchG BaWü besteht "Schulpflicht [...] für alle Kinder und Jugendlichen, die im Land Baden-Württemberg ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben."

Eine ganz wichtige Frage für Menschen, die wie ich wegen der Schulpflicht in Deutschland auswandern ist ja: darf ich mich denn noch in Deutschland aufhalten? Oder müssen die Kinder dann wieder in die Schule?

Perfiderweise ist nicht alleine der Wohnsitz entscheidend, sondern rein rechtlich gesehen der "gewöhnliche Aufenthalt". Was bedeutet das nun? Ich habe das recherchiert, weil ich anfangs darüber nachgedacht habe, einen Teil der Zeit in Deutschland zu verbringen und einen Teil in Frankreich. Jetzt im Moment ist für mich zwar der Lebensmittelpunkt definitiv im Elsass, aber das kann sich auch wieder ändern. Und für viele andere Familien ist ein gewisses Pendeln im Plan inbegriffen.

Antworten finden sich im §9 der deutschen Abgabeordnung, dem Steuergesetz also. Er wird charakterisiert durch
1) einen Aufenthalt der "nicht nur vorübergehend" ist. Also schon so etwas wie exklusiv genutzter Wohnraum, regelmäßige Vereinsaktivitäten und solche Sachen.

Für Menschen,die sich eine zweite Wohnung in Deutschland halten wollen, wird es daher jetzt richtig interessant, denn dieser Aufenthalt wird auch über die Zeit betrachtet:
2) gewöhnlicher Aufenthalt hat eine Dauer von mindestens 6 Monaten am Stück (kleine Unterbrechungen sind irrelevant).
3) Wenn es eindeutig ein Besuch ist oder eine Erholungsmaßnahme dann ist bis zu einem Jahr kein gewöhnlicher Aufenthalt festzustellen.

Das gemeine an dieser Sache ist nun, dass die o.g. Definitionen aus dem Steuerrecht stammen und ggf. im Schulgesetz anderweitig interpretiert werden können. Im SchG Baden-Württemberg finden sich dazu keine Einschränkungen (jedenfalls habe ich keine gefunden). Anders sieht es z.B. in Niedersachsen aus, wo der gewöhnliche Aufenthalt schon ab 5 Tagen Wohnen definiert wird.

Soweit zur Gesetzeslage. Für Baden-Württemberg zumindest ist die Devise, dass ein Aufenthalt über 6 Monate am gleichen Ort die Schulpflicht auslöst. D.h. 7 Monate im Ausland, 5 Monate in Deutschland sollten rein rechtlich kein Problem sein. Oder eben unter der Woche im Ausland, am WE in Deutschland. Weitere ganz legale Variationen sind vielfältig.

Unterm Strich ist jedoch ausschlaggebend: wer sollte denn überprüfen, wie lange genau mit welchen Unterbrechungen jemand wo wohnt? Es gibt Familien die genau ein halbes Jahr in Deutschland leben und ein halbes Jahr im Ausland. Die melden sich natürlich nicht an. Und gehen ganz selbstverständlich mit ihrem Recht um. 

Bei mir war es auf jeden Fall so, dass nach meiner Abmeldung das Jugendamt sofort die Segel gestrichen hat. Die sagten schon vorher, dass sie nicht für Kinder zuständig sind, die nicht in Deutschland gemeldet sind. Und für eine intensive Detektivarbeit bei der tagesgenau ein Aufenthalt hier oder dort überprüft wird hat ein Jugendamtsmitarbeiter normalerweise keine Zeit. Der muss sich nämlich um die zahlreichen Fälle kümmern, in denen wirklich das Kindeswohl gefährdet ist. 

Die Chancen stehen also gut, dass man mit einer frechen Selbstverständlichkeit durchaus einen Großteil der Zeit weiterhin in Deutschland verbringen kann. Manche machen das auf diese Art sogar zu 100% :)   
Wenn man neugierige Nachbarn hat, kann es vermutlich nicht schaden, denen gleich ganz offen zu erklären, dass die Kinder im ausländischen Schulsystem sind und übers Internet lernen. Normalerweise stellt das die Zweifler zufrieden. Sicherheit gibt es allerdings nie. 

Übrigens gibt es leider auch keine Sicherheit wenn man wie ich, ganz und gar ins Ausland geht. Auch hier gibt es Auflagen. Darüber schreibe ich aber noch einen ganzen Beitrag.

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