Montag, 11. Mai 2015

Kindergeld - Krankenversicherung

Eine der ersten Fragen, die beim Gedankenspiel des Auswanderns auftauchen, ist die Frage nach dem Kindergeld. Ich möchte daher heute kurz von meinen Recherchen und Erfahrungen erzählen.

Ich habe Naturkind im April am deutschen Wohnsitz abgemeldet, ohne einen neuen Wohnort anzugeben. Im September habe ich dann Zöpfchen und mich selbst abgemeldet, diesmal mit Angabe des Wohnsitzes im Elsass. Bis Jahresende kam keine Reaktion von der Kindergeldkasse. Es ist also zumindest mal eine gewisse Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass die Behörden nicht oder nur sehr zäh miteinander kommunizieren.

Bei mir haben sie nur deshalb auf meinen Wegzug reagiert, weil BigBlueEyes, inzwischen volljährig aber in der Ausbildung, bei der Kindergeldkasse war um sich für sich selbst zu informieren. Und dabei ausgeplaudert hat, dass ich und die Kinder gar nicht mehr in Deutschland sind. Ansonsten hätte vielleicht noch lange niemand etwas bemerkt. 

Nun ja, die Sachbearbeiterin hat meiner Ältesten eine Menge Papierkram für mich mitgegeben, ganz in Asterix-Film Manier. Den galt es dann auszufüllen. 

Das Kindergeld ist in Deutschland an die Steuerpflicht gebunden. Ist man prinzipiell in Deutschland steuerpflichtig so bekommt man auch das Kindergeld dort. Es sei denn natürlich, man bekommt schon woanders etwas. Das ist auch genau der Punkt, wo sich die Reise vom festen Wohnort unterscheidet. Solange man nur reist, gibt es keinen festen Wohnsitz und kein Bezugsland außer der Heimat. Mit dem Verlagern des Wohnsitzes nach Frankreich hätte es ja sein können, dass die an der Reihe sind, meine Kinder und mich durchzufüttern. Daher musste ich quasi Kindergeld bei der CAF beantragen, der französischen Sozialbehörde. Das geht mit Formularen die online erhältlich sind. Ist alles nicht ganz einfach und man muss noch viele andere Dokumente mitschicken aber es ist machbar. Die CAF bekommt von der deutschen Kindergeldkasse auch noch einen Bogen, auf dem sie dann vermerken, ob Ansprüche bestehen oder nicht. Der deutschen Kindergeldkasse ist natürlich am liebsten, wenn sie gar nicht mehr zahlen müssen oder nur einen Teilbetrag.

Bei mir ist es so, dass ich weiterhin in Festanstellung in Deutschland tätig bin. Daher bin ich auch dort voll steuerpflichtig. Als Grenzgänger habe ich zwar gewählt, meine Steuer in Frankreich zu bezahlen und nicht in Deutschland, aber das ändert nichts daran, dass ich generell in Deutschland steuerpflichtig bin. Für Grenzgänger gelten einfach zusätzliche Ausnahmeregelungen. Dadurch war es prinzipiell kein Thema, dass die deutsche Kasse weiterhin für mich zahlen muss. Durch den Papierkram musste ich trotzdem durch. Insgesamt hat es drei Monate gedauert, bis ich wieder Kindergeld bekam. Und ja, man muss das Kindergeld zurückzahlen, wenn man ins Ausland gegangen ist und niemandem Bescheid gesagt hat. Wenn der Anspruch aber besteht, dann bekommt man die Zahlung quasi rückwirkend wieder ausgeglichen. 

Vorsicht dabei: das Kindergeld kann nur eine bestimmte Zeit rückwirkend ausbezahlt werden, daher sollte man nicht zu lange warten mit dem Neuantrag. Für diesen ist übrigens eine ganz bestimmte Kindergeldkasse zuständig (z.B. Offenburg für Frankreich), nicht mehr die am bisherigen Wohnort. 

Was unbedingt benötigt wird, sind Geburtsurkunden (mehrsprachig), Ausweiskopien und Gehaltszettel. Die Formulare passen auch nicht so ganz, wenn man in einer Situation steckt wie ich, also selbst im Ausland wohnt aber deutsches Kindergeld möchte.

Einfacher wird es, wenn der Papa der Kinder in Deutschland ganz regulär verbleibt und das Kindergeld von dort aus beantragt. Dann braucht man trotzdem den ganzen Papierkram von der ausländischen Behörde aber man kann sich mehr unterstützen lassen (in deutsch :) und es ist dann auch egal ob die Mutter in Deutschland steuerpflichtig ist. Es reicht, wenn ein Elternteil das ist. Der hat dann Anspruch auf das Kindergeld. 

Was ich nicht recherchiert habe, ist wie es mit Kindern ist, die ohne neuen Wohnsitz mit der Mutter auf Weltreise gehen und der Vater stößt halt im Urlaub dazu. Wenn das jemand bei der Familienkasse erfragt oder vielleicht schon weiß, wäre ich für einen Kommentar dankbar! Rein von der Logik her müsste da aber das Kindergeld ganz normal weiterlaufen.

Mit der Krankenversicherung ist es übrigens ähnlich trivial. Solange ich in Festanstellung in Deutschland bin, verbleibe ich automatisch in der deutschen Krankenversicherung und die Kinder sind bei mir familienversichert. Ich kann eine Betreuung durch die französische Krankenkasse beantragen (heißt wieder viel Papierkram zur französischen Krankenkasse bringen) und dann auch in Frankreich zum Arzt gehen. Ohne diese Betreuung habe ich nur die europäische Notfallkarte, darf also in Notfällen nach Frankreich zum Arzt und sonst in Deutschland. 

Natürlich kann man sich auch freiwillig in einer deutschen Krankenversicherung versichern, am besten solange man noch in Deutschland wohnt. Später den Wohnort zu wechseln ist immer einfacher als aus dem Ausland zu starten. Bei Banken ist es das Gleiche. An und für sich ist es der Krankenkasse egal, wo man hinzieht wenn man erstmal Mitglied ist.

Wenn nun z.B. nur die Mutter und Ehefrau mit den Kindern ins Ausland geht, nicht selbst arbeitet und daher keine eigene Krankenversicherung hat, können trotzdem alle bequem in der Familienversicherung des Mannes verbleiben, der weiterhin in Deutschland arbeitet. Wenn man keine Betreuung durch die franz. Kasse erwirken möchte, empfiehlt es sich natürlich, grenznah zu wohnen.

Klingt alles total kompliziert und es ist auch eine Menge zu tun, aber kein unüberwindbares Hindernis. :)



2 Kommentare:

  1. Hallo. Vielen Dank für die nützlichen Informationen) Ich lerne die Sprache mit dem Lehrer. Mir wurde geraten https://preply.de/de/Berlin/französisch-Nachhilfe. Was können Sie sagen oder raten.

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  2. Das ist alles so kompliziert und frustrierend, aber danke für seinen hilfreichen Blog. ich finde es besonders schön, dass du die Namen deiner Kinder nicht nennst.

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